Einladung zur Mitgliederversammlung des TV Gundersheim am 3. März 2018

Am Samstag, den 3. März 2018, findet um 20 Uhr die Generalversammlung des Turnvereins im Jahnsaal der Turnhalle statt.

Ich möchte hiermit die Mitglieder des Turnvereins ganz herzlich zu unserer Generalversammlung einladen.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

1. Begrüßung

2. Protokoll der letztjährigen Versammlung

3. Jahresbericht

4. Turnbericht

5. Kassenbericht

6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes

7. Mitgliedsbeiträge

8. Wahlen zum Vorstand

9. Ehrungen

10. Verschiedenes

Das Protokoll der letztjährigen Generalversammlung kann im Vorfeld bei der Schriftführerin Katrin Hahn sowie unmittelbar vor und während der Generalversammlung zur Kenntnisnahme eingesehen werden. Fragen und Anmerkungen können unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt platziert werden.

Bitte beachten Sie auch die nachstehenden Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt 7 Mitgliedsbeiträge.

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung mindestens sieben Tage vor dem Termin der Generalversammlung schriftlich bei der Vorsitzenden einzureichen sind. → →→→ Nina Weinz, 1. Vorsitzende

Vorgabe des Landessportbundes gilt auch für TV: Neue Mindestmitgliedsbeiträge ab dem 01. Januar 2018 

Seit 2005 gab es keinerlei Erhöhung der Mitgliedsbeiträge oder Anpassungen an den allgemeinen Anstieg der Lebenshaltungskosten. Wie bereits in der letztjährigen Generalversammlung erläutert und in der obigen Tagesordnung aufgeführt, ist der TV nun jedoch verpflichtet seine Mitgliedsbeiträge ab 2018 und dann nochmals ab 2020 anzupassen, wenn er weiterhin durch die Sportbünde gefördert werden möchte. Diese Erhöhung muss durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Wie hoch sind die neuen Mindestbeiträge des Sportbunds?

Für Erwachsene steigt der Mindestbeitrag von derzeit 4,00 EUR pro Monat (entspricht dem aktuellen Beitrag des TV) zum 1.1.2018 auf 5,00 EUR pro Monat, zum 1.1.2020 auf 6,00 EUR pro Monat.

Für Jugendliche steigt der Mindestbeitrag von derzeit 2,50 EUR pro Monat (entspricht dem aktuellen Beitrag des TV) zum 1.1.2018 auf 3,50 EUR pro Monat, zum 1.1.2020 auf 4,00 EUR pro Monat.

Für den Familienbeitrag gibt es keine Mindestvorgaben des Sportbundes. Hier soll daher auch nur eine Anpassung von 0,50 EUR pro Person und Monat erfolgen.

Warum müssen wir diese Beitragserhöhung umsetzen?

Nur, wenn der TV die Mindestbeiträge des Sportbundes umsetzt, sind wir berechtigt Zuschüsse der Sportbünde zu erhalten. Dies sind z. B. jährliche Zuschüsse für Übungsleiter aber auch für die Unterstützung größerer Vorhaben wie z. B. die Erneuerung unseres Hallenbodens. Wir brauchen diese Zuschüsse als wesentlichen Bestandteil unserer Finanzierung. Würden diese Zuschüsse wegfallen, wären wir gezwungen, die Mitgliedsbeiträge wesentlich mehr zu erhöhen als die jetzt vorgeschlagene Anpassung auf die Mindestbeiträge des Sportbundes.

Warum kann der Sportbund solche Mindestbeiträge fordern?

Die Zuschüsse der Sportbünde generieren sich größtenteils aus öffentlichen Mitteln, die dem Sportbund nach dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung gestellt werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Sportorganisationen sich bemühen, ihre Arbeit aus eigener Kraft zu finanzieren und nur dort die Hilfe der öffentlichen Hand in Anspruch nehmen, wo die eigenen Kräfte nicht ausreichen. Der wichtigste Indikator für dieses Bemühen um Selbsthilfe ist die Erhebung eines angemessenen Mitgliedsbeitrages. Welcher Beitrag in diesem Zusammenhang als angemessen zu betrachten ist, wird mit dem sogenannten Mindestmitgliedsbeitrag festgelegt.

Wem kommt die Beitragserhöhung zugute? Muss diese an de Sportbund weitergegeben werden?

Nein, die Beiträge, die wir an den Sportbund abführen müssen, erhöhen sich nicht. Das heißt, die zusätzlichen Einnahmen aus der Beitragserhöhung kommen eins zu eins unserem Verein zugute.